Förderung für neue Fenster 2026: Zuschuss oder Steuerbonus?
15 % Zuschuss oder 20 % Steuerbonus – und was sich beim iSFP-Bonus seit Juli 2026 geändert hat.

Neue Fenster und Haustüren senken die Heizkosten und machen Ihr Zuhause behaglicher – und der Staat beteiligt sich an den Kosten. Es gibt zwei Wege: einen Zuschuss über das BAFA oder einen Steuerbonus über die Einkommensteuer. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie, die vor allem beim Sanierungsfahrplan (iSFP) einiges geändert hat.
Stand: Oktober 2026 (Richtlinie „BEG Einzelmaßnahmen“ vom 17.07.2026 und § 35c EStG). Förderprogramme können sich ändern. Ob und wie viel Sie bekommen, prüft unser Energieberater für Sie – bevor Sie etwas unterschreiben.
Weg 1: Zuschuss vom BAFA – 15 Prozent
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es für neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Haustüren einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden pro Wohnung und Kalenderjahr bis zu 30.000 Euro Kosten – beim Einfamilienhaus also höchstens 4.500 Euro Zuschuss. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro.
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw-Wert höchstens 0,95 W/(m²K).
- Einbruchhemmende (mindestens RC2) oder barrierearme Fenster und Türen: Uw-Wert höchstens 1,1.
- Haustüren und Außentüren beheizter Räume: Ud-Wert höchstens 1,3.
- Ein Energieeffizienz-Experte (Energieberater) muss eingebunden werden und bestätigt am Ende Werte und Kosten.
- Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden. Dabei muss schon ein Auftrag vorliegen, der nur bei Förderzusage gilt – ein Auftrag ohne diese Bedingung gilt bereits als Beginn, und der Zuschuss ist verloren.
Neu seit Juli 2026: der iSFP-Bonus gilt erst ab 30.000 Euro
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Höchstgrenze von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohnung. Die zusätzlichen 5 Prozent gibt es aber nicht mehr auf die gesamte Summe: Der Bonus wird erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten gewährt – und dann nur für den Teil, der über 30.000 Euro liegt. Der iSFP muss bereits beim Antrag vorliegen.
| Kosten (Einfamilienhaus) | Zuschuss ohne iSFP | Zuschuss mit iSFP |
|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € (kein Bonus) |
| 40.000 € | 4.500 € (Grenze 30.000 €) | 6.500 € |
| 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € (Höchstwert) |
Für einen reinen Fenstertausch im Einfamilienhaus lohnt sich ein iSFP also meist nur bei größeren Vorhaben. Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit an (bis zu 120.000 Euro pro Wohnung), der innerhalb von zwölf Monaten nach der BAFA-Zusage über die Hausbank beantragt wird.
Weg 2: Steuerbonus – 20 Prozent über drei Jahre
Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen und es älter als zehn Jahre ist, können Sie 20 Prozent der Kosten von Ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35c EStG): 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr – insgesamt bis zu 40.000 Euro. Einen Antrag vorab oder einen Energieberater brauchen Sie dafür nicht, wohl aber die Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster und eine Überweisung auf dessen Konto (keine Barzahlung). Der Steuerbonus gilt für Arbeiten, die bis Ende 2029 abgeschlossen sind.
Wichtig: Zuschuss und Steuerbonus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Für einen reinen Fenstertausch ist der Steuerbonus oft die bessere Wahl – 20 statt 15 Prozent und weniger Aufwand.
Zuschuss oder Steuerbonus – was passt zu Ihnen?
| Zuschuss (BAFA) | Steuerbonus (§ 35c) | |
|---|---|---|
| Höhe | 15 % (mit iSFP + 5 % auf Kosten über 30.000 €) | 20 % über drei Jahre |
| Höchstgrenze | 30.000 € Kosten pro Wohnung und Jahr (mit iSFP 60.000 €) | 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt |
| Für wen? | Eigentümer, auch Vermieter | Selbst nutzende Eigentümer, Gebäude älter als 10 Jahre |
| Antrag | Vor Beginn, mit Auftrag unter Förder-Vorbehalt | Mit der Steuererklärung |
| Energieberater nötig? | Ja | Nein |
Und Rollläden, Sonnenschutz, Einbruchschutz?
- Außenliegender Sonnenschutz kann mit 15 Prozent gefördert werden, wenn er besondere Anforderungen erfüllt (z. B. Lichtlenkung oder automatische Steuerung nach Sonneneinstrahlung). Markisen sind ausgeschlossen.
- Ein Zuschuss speziell für Einbruchschutz (früher KfW 455-E) wird nicht mehr angeboten. Möglich ist der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“, der auch einbruchhemmende Haustüren und Nachrüstungen umfasst.
- In NRW bietet die NRW.BANK mit „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ ein zinsgünstiges Darlehen für selbst genutzte Häuser – kein Zuschuss.
Die häufigsten Fehler
- Auftrag ohne Förder-Vorbehalt unterschrieben, bevor der BAFA-Antrag gestellt wurde – dann ist der Zuschuss verloren.
- iSFP erstellen lassen, obwohl die Kosten unter 30.000 Euro liegen – der Bonus greift dann nicht.
- Fenster bestellt, die den geforderten Uw-Wert knapp verfehlen.
- Rechnung bar bezahlt oder ohne Fachbetriebs-Bescheinigung – das Finanzamt erkennt den Steuerbonus dann nicht an.
So helfen wir Ihnen
Bei luma fenster gehört ein Energieberater zum Team. Er prüft beim Aufmaß, ob für Sie Zuschuss oder Steuerbonus günstiger ist, und sorgt dafür, dass Angebot, Fenster und Rechnung zu den Förderbedingungen passen. So verschenken Sie kein Geld.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich für neue Fenster?
Beim BAFA-Zuschuss 15 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 4.500 Euro pro Wohnung und Jahr. Beim Steuerbonus 20 Prozent über drei Jahre verteilt. Mit Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es seit Juli 2026 zusätzlich 5 Prozent – aber nur auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan (iSFP) für den Fenstertausch?
Seit dem 21.07.2026 nur bei größeren Vorhaben: Der Bonus von 5 Prozent wird erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten gewährt und gilt nur für den Betrag darüber. Bei 40.000 Euro Kosten bringt er zum Beispiel 2.000 Euro mehr als ohne iSFP.
Muss ich den Antrag vor dem Auftrag stellen?
Beim Zuschuss ja: Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden, und der Auftrag muss eine Bedingung enthalten, dass er nur bei Förderzusage gilt. Beim Steuerbonus nicht – hier zählt die Steuererklärung nach Abschluss der Arbeiten.
Wird auch eine neue Haustür gefördert?
Ja, wenn sie einen Ud-Wert von höchstens 1,3 W/(m²K) erreicht. Auch beim Steuerbonus zählt der Austausch von Außentüren.



